Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Gewerbe, und warum ist es eine einfache und vorteilhafte Einkommensform im Bereich der Pflege zu Hause?

Das Gewerbe ist in Ihrem Fall eine in Deutschland registrierte Einzelfirma, welche sich mit Hauswirtschaft und Pflege von pflegebedürftigen Menschen befasst. Das Gewerbe entspricht dem Modell der Geschäftstätigkeit eines Einzelunternehmers in Polen. Mit der Registrierung des Gewerbes wird beim Finanzamt in Deutschland eine Steuernummer beantragt. Sie als Gewerbetreibender unterliegen automatisch dem deutschen Finanzrecht. Hier müssen Sie ihre jährlichen Steuererklärungen abgeben, sowie eventuell anfallende Steuern zahlen. Verweigert das Finanzamt in Deutschland die Vergabe einer Steuernummer, kann das Gewerbe zwar weiterhin betrieben werden, aber die Einnahmen müssen in Polenoder in Bulgarien abgerechnet werden. Zu der in Polen oder Bulgarien eingereichten Steuererklärung sollte zusätzlich die Höhe des in Deutschland aus der Geschäftstätigkeit erzielten Nettogewinns angegeben werden. Die Kosten für das Eröffnen eines Gewerbes betragen 20 Euro. Das ist die offizielle Gebühr, die vom Gewerbeamt der Anmeldung erhoben wird. Für das erste Jahr fallen keine Kosten für die Ausübung des Gewerbes an. Die ersten Kosten fallen nach Abgabe der Steuererklärung für das Vorjahr an. Zusätzliche Kosten beim Betreiben eines Gewerbes in Deutschland sind eine Jahresgebühr für die Industrie- und Handelskammer (IHK) und eventuelle Steuerzahlungen, wenn der Steuerpflichtige die Steuerfreigrenze überschritten haben sollte. Nachfolgend finden Sie eine Erklärung, was die IHK ist, und wie hoch die Steuern sind. Sie werden erfahren, warum das Gewerbe in der häuslichen Pflege eine attraktive Einkommensquelle ist. Wir eröffnen das Gewerbe für diejenigen, die sich für eine Zusammenarbeit mit uns entscheiden, und wir sind für seine ordnungsgemäße Führung in der amtlich rechtlichen Form verantwortlich. Die Anmeldung, Abmeldung sowie die Ummeldung des Gewerbes von einem Ort zu einem anderen Ort ist unser Service, welcher im Vertrag zugesichert wird. Wir berechnen dafür keine zusätzlichen Gebühren.

 

Warum stellt die Firma SeniorenService Goldener Herbst keine Pfleger ein?

Rund um die Uhr- 24Stunden- Pflege ist mit dem deutschen Arbeitsrecht nicht konform. Es ist schwierig, über Ihre 8 Stunden Arbeitszeit hinaus, zusätzlich freie Samstage, Sonn- und Feiertage zu gewährleisten. Seit 2020 wurde zudem der gesetzliche Mindeststundenlohn von 9,35 EUR eingeführt. Die Angst, in Konflikt mit dem Gesetz zu geraten, hindert uns und den deutschen Kunden daran, eine Entscheidung über die Einstellung und die Übernahme der Rolle des Arbeitgebers zu treffen. Das zweite wichtige Argument, welches gegen den Abschluss eines Arbeitsvertrages spricht, ist die Tatsache, dass ein solcher Vertrag Ihnen nicht die Möglichkeit gibt, Ihren Aufenthalt in Deutschland flexibel an Ihr Privatleben in Polen, bzw. Bulgarien anzupassen. Der Arbeitsvertrag verpflichtet Sie zu einer Kündigungsfrist von einem Monat und in manchen Fällen. Doch es kann sein, dass Sie ihren aktuellen Einsatzort, in dem Sie Pflege leisten, wegen wichtiger Familienangelegenheiten so schnell wie möglich verlassen müssen. Bei einem festen Arbeitsvertrag ist das nicht möglich. Außerdem ist der Beruf des Pflegers mit hohem psychischem Stress verbunden. Der Arbeitsrhythmus von zwei bis drei Monaten gibt Ihnen die Möglichkeit, sich zu erholen und Ihre Kräfte neu aufzutanken.

 

 

Wird die Gewerbetätigkeit auf meine zukünftige Rente angerechnet?

In Deutschland ist ein Gewerbetreibender im Gegensatz zu den Bestimmungen in unserem Land nicht verpflichtet, Beiträge an die Rentenkasse zu zahlen. Die Beiträge sind freiwillig und kaum eine Betreuungskraft führt sie ab, da es sich finanziell nicht wirklich lohnt. Der Anspruch auf eine Rente entsteht, wenn die Betreuungskraft für mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt hat. Wenn Sie ab dem 67. Lebensjahr den Ruhestand beantragen, würde für die geleistete Arbeit von mehr als fünf Jahren die geschätzte Höhe Ihrer Rente in Ihrem Fall etwa 40 Euro betragen. Selbstverständlich, wenn Sie tatsächlich selbst in die Rente einzahlen möchten, können Sie zur Deutschen Rentenversicherung gehen und Ihre Zahlungen anmelden. Eine weitere Möglichkeit, sich für die Zukunft abzusichern, sind private Versicherer, die eine ganze Reihe verschiedener Angebote haben. In dieser Angelegenheit können wir Ihnen aber keinen Rat geben, da jeder für sich selbst entscheiden muss. Es ist jedoch verpflichtend, eine Krankenversicherung zu haben. Diese Versicherung wird von unserer Firma allen Personen garantiert, die für unsere Kunden einen Auftrag übernehmen.

 

Gibt es eine Doppelbesteuerung?

Nein. Sie müssen aber zu Ihrer Steuererklärung eine so genannte “EU-Bescheinigung” beifügen. Alternativ könnte auch der Steuererbescheid vom Finanzamt in Polen oder Bulgarien und über das dortige Einkommen eingereicht werden. Personen mit Einkommen in Polen zahlen keine deutsche Steuer für ihr Einkommen im eigenen Land, sondern fallen aus der so genannten festen Steuer von 15% heraus und unterliegen der so genannten progressiven, mobilen Steuer. Dies bedeutet, dass der Steuersatz steigt und sich je nach Höhe des in Polen erwirtschafteten Einkommens ändert. Nur das in Deutschland erwirtschaftete Einkommen unterliegt diesem progressiven und abgeänderten Steuersatz. Bei Personen, die in Polen oder Bulgarien kein Einkommen erzielen, wird die Steuer progressiv gesenkt, d.h. sie müssen nicht 15% von Ihrem Einkommen versteuern, sondern entsprechend weniger.

 

 

Wie hoch ist die Verdienstgrenze für das Abführen von Einkommensteuer?

Die Freigrenze für die Einkommensteuer in Deutschland für 2020 beträgt 9.408,00 EUR für Alleinstehende und 18.816,00 EUR für Verheiratete. So berechnen Sie Ihr Einkommen: Wenn Sie von Ihren jährlichen Brutto-Einnahmen die Kosten für Bürodienstleistungen, Fahrtkosten, Rentenversicherung, Gewerbeanmeldung, bezahlte IHK-Beiträge (54,00 EUR pro Jahr) usw. abziehen, erhalten Sie den Netto-Einkommensbetrag. Im Ergebnis wird der Betrag für Personen mit Einkommen in Polen bzw. Bulgarien entsprechend höher, oder für Personen ohne Einkommen in Polen bzw. Bulgarien , die z.B. einen unterhaltsberechtigten Ehemann haben, entsprechend niedriger besteuert, also normal mit15% oder progressiv.

 

Orientierungstabelle

Normale Steuer für Alleinstehende ohne Einkommen in Polen bzw. Bulgarien.

  Nettoeinkommen pro Jahr    Die zu erwartende jährliche Steuer muss gezahlt werden  
13.408,00 Euro 650,00 Euro
11.408,00 Euro 306,00 Euro
10.408,00 Euro 150,00 Euro
9.408,00 Euro 0,00 Euro

 

 

Beispiele für progressive Steuern für Alleinstehende oder geschiedene Personen, die in Polen verwitwet sind:

Beträgt Ihr Nettoeinkommen in Deutschland 8.000,00 Euro, und Sie erhalten gleichzeitig eine Rente in Polen bzw. Bulgarien in Höhe von 2.000 EUR dann werden beide Einkünfte addiert, so dass der steuerfreie Satz von 9.000,00 EUR überschritten wird und Ihnen 115,00 EUR pro Jahr berechnet werden. Beträgt Ihr Nettoeinkommen in Deutschland 11.000,00 EUR und Sie erhalten eine Rente in Polen bzw. Bulgarien in Höhe von 2.000,00 EUR, so werden wieder beide Einkünfte addiert. Durch die Überschreitung der Freigrenzen entstehen Ihnen in diesem Beispiel Steuerbelastung für das ganze Jahr von etwa 650,00 EUR.

 

Beispiele für progressive Steuern für verheiratete Personen ohne Einkommen in Polen beziehungsweise Bulgarien:

Wenn Ihr Nettoeinkommen in Deutschland 18.000,00 Euro nicht übersteigt, und Sie und Ihr Partner (Ehemann, Ehefrau) gleichzeitig keine Rente oder anderes Einkommen in Polen bzw. Bulgarien beziehen, müssen Sie in Deutschland keine Steuern zahlen.

 

Beispiele für progressive Steuern für verheiratete Personen mit Einkommen in Polen beziehungsweise Bulgarien:

Wenn Ihr Nettoeinkommen in Deutschland 18.816,00 EUR nicht übersteigt, Sie und Ihr Partner in Polen bzw. Bulgarien aber eine Rente oder ein anderes Einkommen erhalten, müssen Sie in Deutschland Steuern zahlen.

BEISPIEL: Wenn Sie ein Einkommen von 14.000,00 EUR in Deutschland erzielt haben, und Sie oder Ihr Partner gleichzeitig ein zu addierendes Einkommen von insgesamt 6.000,00 EUR in Polen bzw. Bulgarien haben, dann werden Steuern in Höhe von 330,00EUR erhoben.

HINWEIS: Wenn sich Ihr Familienstand während der Gewerbetätigkeit ändert, ist es notwendig, Ihren Steuerberater zu informieren, der die Steuererklärungen zur Abrechnung vorbereitet. Personen die seit mehr als einem Jahr getrennt sind, werden als Alleinstehende behandelt.

Was ist eine Kirchensteuer und wann wird sie erhoben?

In deutschen katholischen und evangelischen Kirchen werden Priester vom Staat bezahlt und als Angestellte behandelt. Geld für ihre Bezahlung und für den Unterhalt von Kirchen wird vom Staat von jedem Steuerzahler eingezogen, der seine christliche Konfession und Kirchenzugehörigkeit anmeldet. Die Frage nach Ihrer Religion stellt sich zum ersten Mal bei der Registrierung des Wohnsitzes und zum zweiten Mal bei der Beantragung einer Steuernummer bei der Finanzabteilung nach der Eröffnung des Gewerbes. Es ist nicht möglich, bei der Anmeldung anzugeben, dass Sie Katholik sind und im Antrag auf Erteilung einer Steuernummer zu schreiben sie würden keiner Religionsgemeinschaft angehören. Es ist sehr schwierig, diese Eintragung zu ändern und es ist sogar mit der Notwendigkeit verbunden, aus der Kirche auszutreten und von der Diözese bestätigen zu lassen. Also denken Sie nach, bevor Sie sich selbst definieren.

 

Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?

Die Steuererklärung wird einmal jährlich abgegeben. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung ist der 31. Mai des Folgejahres. Unser Büro arbeitet mit dem deutschen Finanzamt zusammen. Wir erstellen für Sie alle notwendigen Dokumente, Rechnungen und Übersetzungen der polnischen Steuererklärungen und senden diese zu einem Steuerberater. Die fertigen Steuererklärungen kommen zu uns zurück, und wir geben sie zur Unterzeichnung an Sie weiter. Außerdem legen wir einen Umschlag mit der Adresse des Finanzamtes bei, an das Sie die Steuererklärung in Briefform schicken müssen. Dieser Brief muss per Einschreiben verschickt werden, und die Empfangsbestätigung muss aufbewahrt werden. Das Finanzamt sendet Ihnen die Informationen über die Höhe der Steuer (STEUERBESCHEID) innerhalb von 3-4 Wochen zu. Diese sind innerhalb eines Monats fällig. Wir berechnen 35,70 EUR für unsere Dienstleistungen, für die Vorbereitung der Dokumente, für die Abrechnung, sowie für die Koordination der Post. Für die Arbeit des Steuerberaters fallen weitere 80,00 – 150,00 EUR an. Um den Ablauf zu verkürzen, teilen Sie uns bitte mit, ob Sie schon ein Gewerbe in Deutschland eröffnet haben. Falls Sie schon ein Gewerbe betreiben, machen Sie bitte eine Fotokopie aller ihren Unterlagen, und senden Sie uns diese zu.

Die oben genannten Steuerinformationen wurden für Sie von uns und einem mit uns kooperierendem Steuerberaterbüro zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen übernehmen wir keine Haftung. Bei weiteren Fragen und für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater in Deutschland oder Polen.

Was ist der IHK-Beitrag?

Unabhängig davon, ob wir es wollen oder nicht, wenn Sie Ihr Kleinunternehmen in Deutschland (das Gewerbe) gründen, sind Sie automatisch der sogenannten IHK unterstellt. Die IHK bringt private Unternehmer zusammen und eine Mitgliedschaft ist für Sie obligatorisch. Die IHK erhält vom Finanzamt Informationen über Ihre Einkünfte. Der jährliche Mitgliedsbeitrag liegt bei ca. 45 – 55 € und wird von denjenigen gezahlt, deren Einkommen im ersten Geschäftsjahr 5.400,00 € überstiegen hat.

 

Was ist die BGW?

Die BGW ist eine deutsche, gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmer. Personen mit deutschem Gewerbe werden automatisch bei BGW pflichtversichert. Diese Versicherung deckt die Behandlung bei einem Unfall ab und garantiert die Zahlung einer Entschädigung bei Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalls im Rahmen der Leistungserbringung. Die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) hat kein Pendant in Polen . Es handelt sich hier um eine Kombination einer Versicherungsgesellschaft und einer Einrichtung, die die Interessen einer bestimmten Berufsgruppe, in diesem Fall Pfleger und Vormunde, vertritt. Sie betreut fast acht Millionen Versicherte, in rund 630.000 Unternehmen und ist damit eine der größten Organisationen dieser Art in Deutschland. Die BGW bietet die staatliche Unfallversicherung an und ist einer der Zweige des Sozialversicherungssystems in Deutschland. Zu den beitragspflichtigen Unternehmen gehören unter anderem kirchliche oder soziale Einrichtungen, private und öffentliche Krankenhäuser sowie Rehabilitationseinrichtungen.

 

Wer bezahlt mich?

Im Rahmen unseres Büroservices stellen wir für Sie einmal im Monat eine Rechnung aus. Hierauf wird Ihre eigene Kontonummer angegeben. Ihr Kunde zahlt also direkt auf Ihr eigenes Konto ihr Honorar ein. Die Rechnungen werden in dreifacher Ausfertigung ausgestellt. Das Rechnungsoriginal erhält Ihr Kunde, das zweite Exemplar geht als Kontrolle an Sie und das dritte wird von uns in Ihrer Akte archiviert. Jede Pflegerin/jeder Pfleger muss ein Bankkonto haben. Es kann ein sogenanntes Euro-Konto in Polen sein. Wer in Deutschland ein Gewerbe gründet, hat das Recht, ein Bankkonto in Deutschland zu eröffnen. Wir werden Sie bei der Eröffnung eines solchen Kontos in Deutschland natürlich gerne unterstützen.

 

Was kosten mich die Leistungen des SeniorenService Goldener Herbst, der Krankenversicherung usw.?

Wir stellen Ihnen, gleichzeitig mit Ihrer eigenen Rechnung an ihren Kunden auch eine Rechnung für unsere Leistungen aus. Gemäß dem zuvor unterzeichneten Vertrag zahlen Sie an uns eine Gebühr von 71,40 Euro pro Monat, die die Krankenversicherung und alle anderen im Vertrag enthaltenen Leistungen beinhaltet. Die unvollständigen Monate werden taggenau abgerechnet. Natürlich ist diese Gebühr nur während der aktiven Monate der Auftragsvermittlung fällig. Gleiches gilt für die Krankenversicherung. Die Gebühren müssen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung per Banküberweisung bezahlt werden. Diese Rechnungen mindern ihr Einkommen und sind steuerlich abzugsfähig. Sowohl die Ausgangs- und Eingangsrechnungen als auch alle offizielle Dokumente und Amtsschreiben, die das Gewerbe betreffen, werden sorgfältig in Ihren Akten archiviert. Sie haben natürlich freien Zugang zu ihren Dokumenten. Die Unterlagen sind Ihr Eigentum. Personen, die die Zusammenarbeit mit uns beenden, haben das Recht, alle Unterlagen zurückzufordern. In solchen Fällen werden wir Ihre Dokumente, an die von Ihnen angegebene Adresse senden, oder sie können diese persönlich an unserem Firmensitz in Köln abholen.

 

Welche Folgen hat die Kündigung des Vertrages mit der SeniorenService Goldener Herbst GmbH?

Bei Kündigung des Vermittlungs- und Dienstleistungsvertrages Büroservice durch eine der Parteien hat die Pflegerin/der Pfleger den Einsatzort innerhalb von 7 Tagen zu verlassen. Wird der Vertrag gekündigt wegen unbezahlter Rechnungen die Sie bei uns haben, sind wir nicht verpflichtet, weiterhin Leistungen für sie zu erbringen. Die Krankenversicherung wird in diesem Fall automatisch gekündigt. Gemäß dem zwischen uns geschlossenen Vertrag darf der Pfleger/die Pflegerin für die nächsten 12 Monate keinen Dienstleistungsvertrag mit einem deutschen Kunden, der ehemals Kunde der SeniorenService Goldener Herbst GmbH & Co. KG war, abschließen. Für den Fall, dass der Pfleger/die Pflegerin den Vertrag mit dem Kunden kündigt, hat der Pfleger das Recht, im Rahmen des Vermittlungsservices und des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages eine andere Stelle zu verlangen. Transfers von einem Ort zum Anderen und eventuell kurze Aufenthalte im Hotel sind vertraglich garantiert und unterliegen keinen zusätzlichen Zahlungen.

 

Wie kann ich mich versichern und ist das notwendig?

Wer in Deutschland angemeldet ist, ist nach deutschem Recht verpflichtet, eine deutsche Krankenversicherung abzuschließen. Die Versicherung kann bei den gesetzlichen Krankenkassen wie AOK, BARMER, IKK, etc. oder bei privaten Krankenkassen abgeschlossen werden. Alle mit uns zusammenarbeitenden Personen sind ab dem Zeitpunkt der Einreise in Deutschland bis zum Zeitpunkt der Ausreise aus Deutschland mit der Gruppenkrankenversicherung versichert. Diese Versicherung ist nicht kostenlos. Die Kosten dafür sind in der von uns erhobenen monatlichen Gebühr in Höhe von 71,40 Euro enthalten. Die Krankenversicherung umfasst medizinische und zahnärztliche Versorgung, Erstattung der Kosten für den Kauf von verschreibungspflichtigen Medikamenten, ggf. Transport mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus, Entschädigung nach einem Unfall, im Todesfall Überführung ins Heimatland. Das Versicherungspaket mit einer ausführlichen Beschreibung in polnischer bzw. bulgarischer Sprache ist im Startpaket enthalten, welches jede Person unmittelbar nach ihrer Ankunft vor Ort erhält.

 

Muss ich Arbeitsaufträge über Weihnachten und Neujahr annehmen?

Natürlich hoffen wir auf Ihre Bereitschaft auch an Weihnachten Aufträge anzunehmen. Wir schätzen Betreuungskräfte die hierzu bereit sind sehr und freuen uns über deren Verständnis, dass auch in dieser Zeit Kunden versorgt sein müssen. Aber natürlich zwingen wir Sie nicht – sie werden gefragt!

 

Was muss ich bei der Planung meiner Rückkehr nach Hause beachten?

Unser Büro hat am Wochenende und an alle Feiertage geschlossen. Da unser Service Ihren Transfer zum Abreiseort beinhaltet, sind folgende Bedingungen zu beachten:

  • Personen, die mit sogenannten Kleinbussen fahren, können von DIENSTAG bis einschließlich SAMSTAG abreisen.
  • Personen, die mit den Linienbussen, Flugzeugen oder Zügen abreisen, können von MONTAG bis FREITAG abreisen.
  • AN- / ABREISEORT IST IMMER IN KÖLN. TRANSFERSTUNDEN: 8.00 bis 16.00 Uhr.

 

Stimmt es, dass es in den Sommermonaten eine hohe Nachfrage nach Pflegekräften gibt?

Es stimmt, dass Juli und August für alle Agenturen sehr schwierige Monate sind. Die meisten Pfleger planen in dieser Zeit einen Familienurlaub, oder kümmern sich um ihre Enkelkinder. Wir appellieren an alle, die in diesem Zeitraum Zeit haben, rufen Sie uns an! In dieser schwierigen Zeit hat jeder eine Chance! Pfleger und Pflegerinnen mit schlechten Sprachkenntnissen, Studenten und solche, die nur über zwei oder drei Wochen Zeit verfügen. Alle sind uns willkommen!

 

Wann muss ich ein reguläres Abreisedatum anmelden?

Die Abreise sollte mindestens 14 Tage im Voraus geplant werden. Geben Sie Ihrem Koordinator immer den genauen Tag, die Uhrzeit und das Transportmittel an. Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung unsere Transferzeiten. Der Transfer ist selbstverständlich Teil unseres Vertrages und dabei fallen keine zusätzlichen Kosten für sie an.

 

Ich war früher bei einem Arbeitgeber angestellt und besitze noch eine AOK-Karte. Habe ich Vorteile davon?

 

Die AOK-Karte ist die Karte der KRANKENKASSE! Die AOK ist eine gesetzliche Krankenkasse, deren Leistungen nur die medizinische Versorgung abdecken und nichts mit der Rentenversicherung zu tun hat. Die Rentenbeiträge in Deutschland werden an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt! Diese Karten werden für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren ausgestellt. Egal welches Datum auf der Karte steht (gültig bis 2020 oder 2022), sie waren bei der AOK nur in dem Zeitraum versichert, in dem Sie eine feste Anstellung hatten und Sie, bzw. Ihr Arbeitgeber für Sie Beiträge gezahlt hat. Zu dem Zeitpunkt wo Sie nicht mehr dort gearbeitet haben, wird der ehemalige Arbeitgeber auch seine Beitragszahlungen für Sie eingestellt haben. DIE KARTE IST SOMIT UNGÜLTIG UND SIE HABEN KEINEN VERSICHERUNGSSCHUTZ BEI DER AOK!!! Versuchen Sie es deshalb nicht, sich mit einer ungültigen Karte von einem Arzt behandeln zu lassen.Die AOK wird Sie nachher auffordern, Ihre Rechnungen selbst zu zahlen. Wir versichern keine Pflegerinnen/Pfleger bei der AOK, weil die gesetzlichen Krankenkassen einen festen monatlichen Versicherungsbeitrag fordern. Der Krankenversicherungsbetrag ist von der Höhe des Gehalts, bzw. der Einnahmen abhängig. Das bedeutet, je mehr man verdient, desto grösser ist der Krankenkassenbetrag. Private Krankenkassen haben dagegen eine feste Gebühr, unabhängig von dem Verdienst. Selbstverständlich, können die privaten Krankenkassen zur Versicherung von Personen mit Gewerbe genutzt werden. Sie sind die bessere Wahl für Sie.